Mainz (ots) Im Jahr 2025 stehen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige gravierende Änderungen bevor. Die Förderung für barrierefreies Umbauen könnte komplett wegfallen, während gleichzeitig Anpassungen bei Pflegezuschüssen geplant sind. Beide Entwicklungen können erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Belastung und die Lebensqualität der Betroffenen haben.
Ende der KfW-Förderung für barrierefreies Wohnen
Nach bisherigen Informationen soll das KfW-Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ im Jahr 2025 eingestellt werden. Bis 2023 konnten Personen, die ihre Wohnung altersgerecht umbauen wollten – wie etwa den Umbau des Badezimmers zu einer barrierefreien Variante – eine Förderung von bis zu 5.000 Euro beantragen. Im Jahr 2024 wurde diese Förderung bereits auf maximal 2.500 Euro gedeckelt. Der aktuelle Haushaltsentwurf für 2025 sieht die komplette Streichung der Förderung für altersgerechtes Umbauen vor.
„Bereits jetzt fehlen rund zwei Millionen barrierefreie Wohnräume, wir haben akuten Handlungsbedarf“, warnt Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe. Diese Entwicklung dürfte viele Menschen treffen, insbesondere Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen, die zunehmend auf barrierefreies Wohnen angewiesen sind. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales leben rund 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland, die an einer unabhängigen und gleichberechtigten Lebensgestaltung gehindert werden. Die Prognosen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) verdeutlichen den dringenden Bedarf: 2022 lebten knapp drei Millionen Haushalte mit mobilitätseingeschränkten Menschen, bis 2035 könnte diese Zahl auf 3,7 Millionen Haushalte ansteigen.
„Früher oder später wird ein Großteil der Menschen in Deutschland auf barrierefreies Wohnen angewiesen sein. Die von der Bundesregierung geplante Streichung der Förderung 2025 wird für viele Betroffene einschneidende Folgen haben“, betont Johannes Haas. Mieter und Eigentümer, die aktuell Überlegungen zu einem barrierefreien Umbau ihrer Wohnräume anstellen, sollten daher noch im Jahr 2024 einen Zuschuss über das KfW-Programm beantragen. „Die Bundesregierung muss den altersgerechten Umbau stärker fördern und nicht streichen“, fordert Johannes Haas eindringlich.
Anpassung der Pflegezuschüsse ab Januar 2025
Neben den geplanten Änderungen bei der Förderung des barrierefreien Wohnens gibt es auch Neuerungen bei den Pflegezuschüssen. Ab Januar 2025 werden die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung erfolgt automatisch, sodass Pflegebedürftige und deren Angehörige nichts weiter veranlassen müssen. Darüber hinaus wird der monatliche Entlastungsbetrag von derzeit 125 Euro auf 131 Euro angehoben. Diese Erhöhung soll die finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen weiter verbessern.
Das Jahr 2025 bringt erhebliche Veränderungen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige mit sich. Der mögliche Wegfall der Förderung für barrierefreies Wohnen durch die KfW dürfte viele Betroffene vor große finanzielle Herausforderungen stellen. Gleichzeitig werden die Pflegezuschüsse zum Jahresbeginn 2025 angehoben, was zumindest eine gewisse Entlastung bietet. Die Pflegeberatung wird in diesem Kontext an Bedeutung gewinnen, denn sie kann Betroffene dabei unterstützen, rechtzeitig Zuschüsse zu beantragen und finanzielle Unterstützung zu sichern.
Über den Verbund Pflegehilfe
Der Verbund Pflegehilfe berät seit 2008 kostenlos Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu vielfältigen Angeboten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Mit über 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 1,5 Millionen Beratungsgesprächen pro Jahr, ist der Verbund Pflegehilfe die größte Pflegeberatung Deutschlands. Alle Informationen finden Sie auch auf www.pflegehilfe.org.