Mehr über den Artikel erfahren Kellenhusen – Vermisste Person – Polizei bittet um Mithilfe
Bild der Vermissten Bildrechte: (c) Polizeidirektion Lübeck / privat

Kellenhusen – Vermisste Person – Polizei bittet um Mithilfe

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Lübeck (ots) Seit Montagvormittag (04.08.2025) wird die 53-jährige Yuliia S. vermisst. Zuletzt wurde sie in Grube gesehen. Zu diesem Zeitpunkt trug sie ein rosafarbenes T-Shirt, eine schwarze Stoffhose und dunkelblaue Turnschuhe.…

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Mehr über den Artikel erfahren Trockene Augen, Schielen, Schlafstörungen: Wie schlecht ist Fernsehen auf dem Smartphone wirklich?
"Trockene Augen, Schielen, Schlafstörungen: Wie schlecht ist Fernsehen auf dem Smartphone wirklich?" Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke bis zum 30.06.2028 zulässig, jedoch ausschließlich mit Bezug auf die ursprüngliche Meldung und nur mit vollständigem Bildrechtehinweis. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/52678 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

Trockene Augen, Schielen, Schlafstörungen: Wie schlecht ist Fernsehen auf dem Smartphone wirklich?

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Baierbrunn (ots) Es ist praktisch, man hat es immer dabei und kann auf sämtliche Plattformen zugreifen - kein Wunder, dass immer mehr Menschen Serien auf dem Smartphone gucken. Die aktuelle Ausgabe des…

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Mehr über den Artikel erfahren Achtung, Rutschgefahr!
Halt Grundstücksgrenze / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

Achtung, Rutschgefahr!

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Urteile zur Verkehrssicherungspflicht im Winter. Berlin (ots) Während der kalten Jahreszeit sind Grundstücksbesitzer zwar im Garten weniger gefordert, dafür verlangen ihnen aber Schnee und Eis viel Aufmerksamkeit ab. Es besteht nämlich eine…

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Hitzeschutz für Arzneien und den richtigen Umgang mit Medikamenten – Tipps aus der Apotheke

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Baierbrunn (ots) Hohe Temperaturen belasten den Körper nicht nur, er kann auch anders auf bestimmte Medikamente reagieren. Durch ACE-Hemmer etwa kann der Blutdruck an heißen Tagen stärker sinken als an kühlen,…

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Mitverschulden des Geschädigten im dunklen Innenhof Wer durch eine Baustelle eine Gefahrenquelle schafft, der muss diese ab-sichern, damit niemand zu Schaden kommen kann. Das war bei umfangreichen Arbeiten im Innenhof eines Gebäudes in München nicht der Fall. Die bereits ausgehobene Grube der Baustelle für ein Wohn- und Geschäftshaus war nur mit einem Flatterband gesichert. Prompt verletzte sich der Beschäftigte eines benachbarten Lokals, als er Kartons zum Müllsammelplatz bringen wollte. Er stürzte in die Grube und zog sich dabei Verletzungen im Gesichtsbereich zu. Anschließend ging es darum, wer für die Leistungen der Unfallversicherung in Höhe von 17.000 Euro aufkommen müsse. Am Ende lief es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auf eine Halbierung der Kosten hinaus. Eine Hälfte mussten Baufirma und Grundstückseigentümer begleichen, die andere Hälfte fiel dem Verunglückten zu. Er trug ein Mitverschulden, weil er von den Bauarbeiten gewusst habe und ihm auch klar sein musste, dass er gerade bei Dunkelheit besser aufpassen müsse. (Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 7 U 3118/17) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

Sturz in die Baugrube

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Mitverschulden des Geschädigten im dunklen Innenhof. Berlin (ots) Wer durch eine Baustelle eine Gefahrenquelle schafft, der muss diese absichern, damit niemand zu Schaden kommen kann. Das war bei umfangreichen Arbeiten im Innenhof…

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