Baierbrunn (ots) Menschen mit chronischer Erkrankung, Pflegebedürftige oder deren Angehörige müssen oft hohe Fahrtkosten zahlen. Doch es gibt Hilfen für Betroffene. Das Apothekenmagazin “Senioren Ratgeber” zeigt, welche finanziellen Aufwendungen für Fahrten übernommen beziehungsweise erstattet werden.
Fahrtkosten bei Steuererklärung geltend machen
Wer einen Angehörigen pflegt, aber nicht mit ihm oder ihr unter einem Dach wohnt, bekommt von der Pflegekasse die Kosten für die Fahrten zur Wohnung des Pflegebedürftigen nicht erstattet. Pflegende Angehörige können sie jedoch als “außergewöhnliche Belastungen” in der Steuererklärung geltend machen – vorausgesetzt, sie haben das Fahrgeld nicht vom Pflegebedürftigen erstattet bekommen. Der Haken: Wer sowieso kaum oder keine Steuern zahlt, hat von dieser Regelung nichts. Außerdem muss man einen gewissen Eigenanteil selbst tragen. Die Kosten werden vom Finanzamt nur akzeptiert, wenn man zur pflegebedürftigen Person fährt, um sie zu versorgen. Dies muss man nachweisen, etwa durch den Pflegegrad.
Besucht die pflegebedürftige Person eine Tagespflege, wird er oder sie meist auch abgeholt und später zurückgebracht. Diese Beförderungskosten muss man nicht selbst tragen. Der Anbieter der Tages- oder auch Nachtpflege rechnet mit der Pflegekasse ab.
An- und Abreise zur Reha werden erstattet
Fahrten zur Arztpraxis müssen selbst bezahlt werden. Ausnahmen gibt es aber. Etwa wenn die Fahrt aus medizinischen Gründen notwendig ist. Meist muss die Ärztin oder der Arzt schon vor Fahrtantritt ein entsprechendes Rezept ausstellen. Außerdem sollte man rechtzeitig mit der Krankenkasse sprechen. Grundsätzlich werden medizinisch notwendige Fahrtkosten übernommen, wenn eine Patientin oder ein Patient ins Krankenhaus muss. Fahrten zu ambulanten Operationen werden ebenfalls bezahlt – auch Fahrten zu eventuell notwendigen Vor- und Nachbehandlungen, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann. Auch regelmäßige Fahrten, etwa zur Dialyse oder zur Strahlen- und Chemotherapie, werden in der Regel übernommen (bis auf einen Eigenanteil von mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Fahrt).
Tritt man eine Reha an, werden die Kosten für An- und Abreise bezahlt, wenn nötig einschließlich Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Ist für die Reha eine Begleitperson nötig, werden auch deren Fahrtkosten übernommen. Die Kostenübernahme sollte man vorab klären. Ansprechpartner ist immer der Träger, der die Reha finanziert – also die Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung.
Weitere wissenswerte Infos zu Hilfen bei Fahrkosten lesen Sie im aktuellen “Senioren Ratgeber”.
Quelle: Das Apothekenmagazin “Senioren Ratgeber” 9/2024 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter www.senioren-ratgeber.de sowie auf Facebook.